Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Petsitting-Dogwalking.com (nachfolgend Auftragnehmerin) ist eine Dienstleisterin, welche während der Abwesenheit von Auftraggebern wie z.B. Ferien, Geschäftsreisen, Spital-/Kur-/ Klinikaufenthalten usw. bei den Auftraggebern zu Hause verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von Haustieren oder der Wohnung wahrnimmt. Die Betreuung ist individuell und auf Ihre Wünsche abgestimmt. Die Auftragnehmerin betreut und versorgt die ihr anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Betreuung in gewohntem Umfeld ist für die Haustiere sorgen- und stressfrei und Freigänger geniessen weiterhin ihren gewohnten Auslauf.
Unser Anliegen ist es, die uns übertragenen Aufgaben zur absoluten Zufriedenheit zu erledigen. Die nachfolgend erläuterten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen dabei unterstützen, eine transparente und faire Beziehung zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden zu ermöglichen. Bei der schriftlichen Auftragsvergabe erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden.
Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den integrierten Vertragsbestandteil. Diese gelten auch ohne ausdrückliche wiederholte Bestätigung für weiterführende Aufträge.
Auftragserfüllung, Erstgespräch
Vor Auftragsbeginn werden die zu verrichtenden Aufgaben zwischen den Parteien besprochen. Dies erfolgt in der Regel bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, anlässlich welchem der Auftraggeber der Vertretung von Petsitting-Dogwalking.com die für den Auftrag notwendigen Informationen mündlich oder schriftlich mitteilt.
So findet ein gegenseitiges Kennenlernen von Mensch und Haustier statt und es werden Wünsche und Eigenheiten bezüglich der Betreuung besprochen.
Beim persönlichen Gespräch hat die Auftragnehmerin immer einen Tierbetreuungsvertrag mit dabei, welcher gleichzeitig ausgefüllt wird. Kommt es zum Auftrag, kann der Vertrag vor Ort unterzeichnet werden und der Tierhalter erhält eine Kopie davon. Der Auftrag ist somit verbindlich.
Kennenlerngespräche sind obligatorisch und kostenlos. Danach besteht auch beidseits die Möglichkeit, den Betreuungsauftrag abzulehnen.
Leistungen
Petsitting-Dogwalking.com verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz auszuführen. Hierfür sind wir darauf angewiesen, dass Sie als Auftraggeber uns die hierfür notwendigen Informationen übermitteln und uns ggfs. auch separat instruieren (z.B. was für Futter, wann und in welcher Menge, Informationen hinsichtlich Allergien oder Krankheiten etc.).
Eine Vertragsverlängerung kann telefonisch bzw. via SMS / WhatsApp oder per E-Mail zu den vereinbarten Auftragspreisen erfolgen, sofern die notwendige Kapazität bei der Auftragnehmerin vorhanden ist. Petsitting-Dogwalking.com verpflichtet sich, über Informationen und Details im Zusammenhang mit dem Auftrag, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Die notwendigen Hilfsmittel werden der Auftragsnehmerin seitens des Auftraggebers kostenfrei und in genügender Menge bereitgestellt. Darunter fallen insbesondere:
– Futter sowie allfällige Spezialnahrung
– Katzenstreu
– allfällige Medikamente
– Putzzeug, evtl. Abfallsäcke
– Impfpass, Transportbox und Tierarztinformationen
Bei nicht ausreichender Bereitstellung oder gänzlichem Fehlen der genannten Hilfsmittel werden die im Zusammenhang mit der Beschaffung entstandenen Kosten und Umtriebe der Auftraggeberin in Rechnung gestellt.
Die Kosten werden anhand der Quittungen zuzüglich des dafür notwendigen Stundenaufwandes (50.-/Std) verrechnet und gehen vollumfänglich zu Lasten des Tierbesitzers.
Der Auftrag zwischen dem Tierhalter und Petsitting-Dogwalking.com kommt in der Regel durch schriftlichen Vertrag zustande.
Informationspflicht des Tierhalters
Der Tierhalter muss alle relevanten Informationen und Besonderheiten vollständig und korrekt angeben, insbesondere:
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Erkrankungen, Allergien oder Verhaltensauffälligkeiten des Tieres
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Läufigkeit, Zerstörungsneigung, Stubenreinheit
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Beissvorfälle oder Aggressivität gegen Mensch oder Tier (auch wenn diese länger zurückliegen)
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spezielle Verpflegungsbedürfnisse, Abgabe von Medikamenten
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch das Versäumnis der Informationspflicht entstehen.
Hausbesuche
Sie haben die Wahl zwischen 1x oder 2x täglichem Besuch.
Die genaue Tageszeit der Besuche kann nicht bestimmt werden.
Die Betreuungsdauer für einen Besuch beträgt grundsätzlich 30 - 45 Minuten.
Tierarztbesuche können nur im Zusammenhang mit einem Notfall während des Betreuungsauftrages übernommen werden.
Auf Wunsch wird der Tierhalter täglich per E-Mail, SMS oder WhatsApp über das Wohlbefinden seines Tieres informiert.
Krankheiten
Katzen, die an folgenden Krankheiten erkrankt sind, können nur unter bestimmten Umständen und entsprechender Vorbesprechung betreut werden:
• Chronischer Katzenschnupfen (feline Herpesvirus-1 (FHV-1)
• Feline Calicivirus (FCV)
• Katzenleukose (FeLV)
• Katzenseuche
Da uns das Wohl aller Schützlinge am Herzen liegt, bitten wir Sie, uns über Krankheiten zu informieren.
Notfallregelung
Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Besitzers erkranken oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen, so wird die Tierbetreuung umgehend mit dem Tierhalter Kontakt aufnehmen. Ist der Tierhalter nicht erreichbar und wird eine Erkrankung als Notfall eingeschätzt, so darf die Tierbetreuung das Tier auch ohne Absprache mit dem Tierhalter in tierärztliche Behandlung geben. Sollte der vom Tierhalter angegebene Tierarzt nicht verfügbar sein, so ist die Tierbetreuung befugt, einen anderen Tierarzt ihrer Wahl aufzusuchen. Die durch den Tierarztbesuch anfallenden Kosten hat allein der Tierhalter zu begleichen.
Für Krankheiten oder Unfälle, die das Tier während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt die Tierbetreuung keine Haftung.
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Schlüsselübergabe
Der Auftraggeber ermöglicht der Auftragnehmerin für die Erfüllung des separat in einem Vertrag definierten Auftrag während der gesamten Dauer Zugang zum Wohnobjekt bzw. zu den für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Räumlichkeiten. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich das Einverständnis, dass die Auftraggeberin sich zur Erfüllung des vereinbarten Auftrages in diesen Räumlichkeiten aufhalten darf.
Hausschlüssel und eventuell andere Zugangsschlüssel (Karten, Code für Alarmanlage) von Kunden werden von der Auftragnehmerin gegen Quittung übernommen und bei Auftragsende wieder zurückgegeben. Die Auftragnehmerin garantiert eine vertrauliche Handhabe.
Die erforderlichen Schlüssel werden der Auftragnehmerin spätestens ab Beginn der Auftragserfüllung seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Schlüsselübergaben werden meist beim Kennenlerntermin persönlich übergeben. Bei wiederkehrenden Betreuungsaufträgen werden Schlüsselrück-/übergaben aus zeitlichen Gründen nicht per persönlicher Übergabe vollzogen.
Nicht verfügbare oder vergessene Schlüssel, welche einen zusätzlichen Zeitaufwand für die Auftragnehmerin bedeuten, werden in Rechnung gestellt. Die Schlüssel werden nach dem Ende des Auftrages gemäss Vereinbarung mit dem Auftraggeber retourniert.
Preise
Es gelten die auf der Website www.petsitting-dogwalking.com publizierten Preise.
Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto.
Zusätzliche Aufgaben werden nach Rücksprache mit Ihnen nach Aufwand zu CHF 50.-/Std separat verrechnet.
Änderungen des Dienstleistungsangebotes
Alle Dienstleistungen und Preise werden über die Website von Petsitting-Dogwalking veröffentlicht und sind dort einsehbar. Petsitting-Dogwalking behält sich das Recht vor, das Angebot an Dienstleistungen sowie die Preise bei Bedarf zu ändern oder anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.
Anfahrtskosten
Innerhalb des Einsatzgebietes (ca. 20 km rund um Spiez, Grossraum Thunersee) sind die Anfahrtskosten inklusive. Einzig allfällige Auslagen für Parkgebühren werden 1:1 weiterverrechnet.
Zuschläge an Wochenenden und Feiertagen
Alle Tagesansätze pro Besuch sind unabhängig von Wochenendtagen. Das heisst Samstag und Sonntag werden keine Zuschläge erhoben.
An gesetzlichen Feiertagen wird pro Tag pauschal ein Zuschlag von CHF 10.00 in Rechnung gestellt.
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Zahlungsbedingungen
Alle Aufträge werden nach erfolgter Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.
Die Auftragnehmerin behält sich bei grösseren Aufträgen das Recht vor, Rechnungsbeträge im Voraus in Rechnung zu stellen. Werden Rechnungen, welche im Voraus gestellt wurden, nicht bis vor Betreuungsbeginn beglichen, kann ein Betreuungsauftrag nicht ausgeführt werden.
Die Rechnungsbeträge können in bar oder per Banküberweisung beglichen werden.
Die Nichtbegleichung einer Rechnung hat Mahnkosten von CHF 10.- bei
1. Mahnung und CHF 20.- bei 2. Mahnung zur Folge. Wird die Rechnung erneut innert den Mahnungsfristen nicht beglichen, muss der Rechtsweg beschritten werden und es wird die Betreibung eingeleitet.
Stornierungen oder Änderungen des Betreuungsauftrages
Eine schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber (mittels Tierbetreuungsvertrag) ist verbindlich. Änderungen müssen frühstmöglich, spätestens 24 Stunden vor Eintreten der Änderung an die Auftragnehmerin mitgeteilt werden.
Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn kostenlos. Danach wird der Betreuungsauftrag zu 100 % in Rechnung gestellt. Dies ist notwendig, um die Planung und Logistik zu gewährleisten.
Haftung Schadenfall, Sorgfaltspflicht
Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden, die während einer Auftragserfüllung infolge grober Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. In diesem Falle tritt die Haftpflichtversicherung der Auftragnehmerin ausschliesslich im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen ein. Entsteht dem Auftraggeber ein Schaden, weil er die Auftragnehmerin nicht ausreichend, irreführend oder falsch über die Aufgaben im Rahmen eines Auftrages unterrichtet hat, lehnt die Auftragnehmerin jegliche Haftung ab.
Sollte das zu betreuende Tier, während der Dauer des Betreuungsauftrages, infolge von Alter, Krankheit oder Unfall sterben, wird keine Haftung seitens der Auftragnehmerin übernommen.
Bei Freigängern, die während der Betreuung nicht nach Hause zurückkehren und vermisst werden, wird ebenfalls jede Haftung abgelehnt. Auf Wunsch kann jedoch umgehend eine Vermisstenmeldung bei der STMZ eingereicht werden.
Eigentum des Kunden, insbesondere Wertsachen, sind vom Kunden zu schützen und zu versichern. Eine Haftung seitens der Auftragnehmerin für fehlende Gegenstände (z.B. im Falle eines Zutritts durch Dritte, Einbruch u.a.) ist ausgeschlossen.
Grundsätzlich tragen die Tierhalter alle Verantwortung für sich und ihre Tiere und haften für eventuelle Schäden, die sein Tier verursacht (z.B. an Dritten, Tieren oder dem Betreuer und dessen Eigentum).
Die Auftragnehmerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, nicht für Schäden durch Dritte (Einbruch, Diebstahl, Vandalismus).
Vertretung im Krankheitsfall, Einsatz von Drittpersonen
Da wir zu Zweit für Petsitting-Dogwalking.com tätig sind, können wir uns im Notfall gegenseitig vertreten.
Petsitting-Dogwalking behält sich das Recht vor, Betreuungsaufträge in Ausnahmefällen an qualifizierte Drittpersonen oder andere Tierbetreuer/innen des Vertrauens zu übertragen. Dabei wird sichergestellt, dass die vereinbarte Betreuung sorgfältig und fachgerecht erfolgt. Eine Auskunft über die betreuende Person erfolgt ausschliesslich auf freiwilliger Basis und beschränkt sich aus Datenschutzgründen auf den Vornamen. Ein Anspruch auf ausschliessliche persönliche Betreuung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Durchführung des Betreuungsauftrags verwendet.
Tierhalter erklären sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin Fotos der betreuten Tiere auf ihrer Website und Social Media von Petsitting-Dogwalking veröffentlicht.
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Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen Petsitting-Dogwalking sowie für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Petsitting-Service und dem Kunden. Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB als akzeptiert und bilden Bestandteil des Tierbetreuungsvertrages.
Für Hundespazierdienste gelten zusätzlich die Richtlinien Hundespaziergang.
Schlussbestimmungen
In Ergänzung zu diesen allgemeinen Bestimmungen kommt das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) inkl. Obligationenrecht (OR) zur Anwendung.
Gerichtsstand für alle sich allfällig aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 3703 Aeschi b. Spiez.